Referenzzinssatz für Mietzinse

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Für die Mietzinse ist statt der Hypothekarzinse der Kantonalbanken künftig ein landesweit geltender Referenzzinssatz massgeblich.

Der Bundesrat hat die geänderte Mietrechtsverordnung auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Die neue Bemessungsgrundlage ist als Übergangsordnung gedacht. Vertreter der Mieter und der Eigentümer haben sich unlängst darauf geeinigt, die Mieten statt an den Hypothekarzins an die Teuerung zu koppeln. Die Gesetzesänderung wird aber noch viel zu reden geben und könnte frühestens Mitte oder Ende 2010 in Kraft treten.

Vierteljährlich erhoben

Der Referenzzinssatz entspricht dem Durchschnittssatz der inländischen Hypotheken bei den Schweizer Banken. Er wird vierteljährlich erhoben und vom Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekanntgegeben, sobald er sich um ein Viertelprozent verändert. Eine Veränderung um ein Viertelprozent bedeutet wie heute eine Erhöhung oder Senkung des Mietzinses um 3 Prozent.
Heute ist für die Mietzinse der Satz der einzelnen Kantonalbanken für variable Hypotheken im 1. Rang massgeblich. Weil verschiedene Kantonalbanken keinen offiziellen Satz mehr bekanntgeben und es auch andere Finanzierungsformen gibt, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates eine Änderung auf.
Erstmals bekanntgegeben werden dürfte der Referenzzinssatz nicht vor September 2008, weil die Datenerhebung eine gewisse Zeit beansprucht. Bis dahin wird weiterhin auf die geltende Regelung abgestellt.



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