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Referenzzinssatz für Mietzinse
www.referenzzinssatz.ch


Für die Mietzinse ist statt der Hypothekarzinse der Kantonalbanken
künftig ein landesweit geltender Referenzzinssatz massgeblich.

Der Bundesrat hat die geänderte Mietrechtsverordnung auf Anfang 2008 in Kraft
gesetzt. Die neue Bemessungsgrundlage ist als Übergangsordnung gedacht.
Vertreter der Mieter und der Eigentümer haben sich unlängst darauf geeinigt, die
Mieten statt an den Hypothekarzins an die Teuerung zu koppeln. Die Gesetzesänderung
wird aber noch viel zu reden geben und könnte frühestens Mitte oder Ende 2010 in
Kraft treten.



Vierteljährlich erhoben

Der Referenzzinssatz entspricht dem Durchschnittssatz der inländischen Hypotheken bei den Schweizer Banken. Er wird vierteljährlich erhoben und vom Volkswirtschaftsdepartement (EVD) bekanntgegeben, sobald er sich um ein Viertelprozent verändert. Eine Veränderung um ein Viertelprozent bedeutet wie heute eine Erhöhung oder Senkung des Mietzinses um 3 Prozent.

   
 

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