Referenzzinssatz
für Mietzinse
www.referenzzinssatz.ch
Für die Mietzinse ist statt der Hypothekarzinse der Kantonalbanken
künftig ein landesweit geltender Referenzzinssatz massgeblich.
Der Bundesrat hat die geänderte Mietrechtsverordnung
auf Anfang 2008 in Kraft
gesetzt. Die neue Bemessungsgrundlage ist als Übergangsordnung
gedacht.
Vertreter der Mieter und der Eigentümer haben sich unlängst
darauf geeinigt, die
Mieten statt an den Hypothekarzins an die Teuerung zu koppeln.
Die Gesetzesänderung
wird aber noch viel zu reden geben und könnte frühestens
Mitte oder Ende 2010 in
Kraft treten.
Vierteljährlich erhoben
Der Referenzzinssatz entspricht dem Durchschnittssatz
der inländischen Hypotheken bei den Schweizer Banken. Er
wird vierteljährlich erhoben und vom Volkswirtschaftsdepartement
(EVD) bekanntgegeben, sobald er sich um
ein Viertelprozent verändert. Eine Veränderung um ein
Viertelprozent bedeutet wie heute eine Erhöhung oder Senkung
des Mietzinses um 3 Prozent.
|